Teilnahmebedingungen

1. Zeitraum
Der Materialpreis 2020 findet vom 01.02.2020 bis zum 30.09.2020 statt. Alle Unterlagen sind innerhalb diesen Zeitraumes digital an raumprobe zu übermitteln. Der Wettbewerb ist NICHT anonym.

2. Auslober
Der Materialpreis wird durch raumprobe OHG ausgelobt und durchgeführt.

3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Materialhersteller, Entwickler und Kreative, die Urheber der eingereichten Materialien sind.

4. Gebühren und Dotierung
> Die Teilnahmegebühr pro Material beträgt 400,- € netto.
> Für Studenten & Auszubildende sind sowohl Teilnahme und Auszeichnung kostenlos.
> Bei einer Auszeichnung ist die Buchung des Gewinnerpaketes für 1.800,- € netto obligatorisch.
> Bei einer Anerkennung ist die Buchung des Gewinnerpaketes für 1.200,- € netto obligatorisch.
Die Gebühren zum Wettbewerb gelten pro eingereichtem Produkt / Material und müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung überwiesen werden.

5. Bedingungen der Einreichung
> Der Teilnehmer muss Urheber der eingereichten Materialien sein.
> Pro Unternehmen können maximal 3 Materialien eingereicht werden.
> Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

6. Einzureichende Unterlagen
in digitaler Form mit dem Fokus auf die Materialität:
> Vollständig ausgefülltes und übermitteltes Onlineformular
> Wenn möglich fünf aussagekräftige Fotos (Bildformat 4:3 Format jpg, Bildgröße max. 2-12 MB)
> Allgemeine Projektbeschreibung mit projektspezifischen Angaben zum relevanten Materialeinsatz (verwendete Materialien, Materialentscheidungen, Hersteller) in deutsch

7. Jury
Eine unabhängige Expertenjury aus Architekten, Wissenschaftlern und Verbandsmitgliedern bewertet die eingereichten Beiträge. Die Jurysitzung ist nicht öffentlich und deren Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Die Ergebnisse und Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Dem eingereichten Projekt zum Vorteil, behält sich die Jury und der Auslober das Recht vor, den eingereichten Beitrag einer anderen Kategorie zuzuordnen.

8. Preise der Gewinner
Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt per E-Mail.
Die Gewinner der jeweiligen Kategorien erhalten Pokale und Urkunden.

9. Nutzungsrechte und Haftungsausschluss
Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumt der Teilnehmer dem Auslober raumprobe das inhaltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht der Einreichungsunterlagen und Bilder ein. Der Auslober raumprobe setzt voraus, dass sowohl Urheberrechte wie auch andere Schutzrechte der eingereichten Wettbewerbsbeiträge und Bilder geklärt sind. Die Teilnehmer (Einreichenden) stellen raumprobe von allen Haftungen und Verpflichtungen frei.

10. Änderungen, Rücktritt oder Kündigung
Der Auslober behält sich das Recht vor, den Materialpreis bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen oder zu verlegen. Ebenso kann er den Materialpreis 2020 jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder abbrechen, insbesondere wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, werden gegenseitig ausgeschlossen.

11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Einverständniserklärung
Mit der Teilnahme am Materialpreis 2020 erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass raumprobe OHG die Rechte an dem eingereichten Wettbewerbsbeitrag erhält. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, raumprobe den Wettbewerbsbeitrag für Publikationen und Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Wettbewerbsdokumentation zur Verfügung zu stellen, ohne dass Teilnehmer hieraus Honoraransprüche oder andere Ansprüche geltend machen können. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Teilnehmer räumen raumprobe zudem das Recht ein, den Wettbewerbsbeitrag in überarbeiteter oder gekürzter Fassung zu nutzen. Außerdem erklären ich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Teilnehmerdaten gespeichert und archiviert werden und im Rahmen der Präsentation der Wettbewerbsergebnisse veröffentlicht werden können. Sowohl das Urheberrecht als auch das Recht zur Veröffentlichung außerhalb des Wettbewerbszwecks bleiben den Teilnehmern erhalten.

Die Teilnehmer- und Einreichungsdaten für Online-Präsentationen, Ausstellungen und Pressemitteilungen werden aus der Anmeldung übernommen. Für fehlerhafte oder falsche Angaben übernimmt der Auslober keine Haftung. Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Auslobers. Der Auslober darf die Arbeiten honorarfrei veröffentlichen. Eingesandtes Bildmaterial, das durch Fotografen erstellt wurde, darf vom Auslober kostenfrei genutzt werden. Eine Namensnennung des Fotografen ist bei der Publikation vorbereitet, kann aber nicht garantiert werden.

13. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.